
Die Gemeindeleitung besteht aus den gewählten Presbyterinnen und Presbytern (griechisch: presbyteros – Ältester), den gewählten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Pfarrern der Gemeinde. Die Anzahl der Presbyteriumsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. In unserer Gemeinde beträgt der ordentliche Mitgliederbestand drei Pfarrerinnen und Pfarrer, sechzehn Presbyterinnen und Presbyter. Drei Presbyterstellen und eine Mitarbeiterpresbyterstelle sind vakant.
Die Übernahme des Amtes ist an Voraussetzungen gebunden. So muss die Gemeindezugehörigkeit vorhanden sein und als Altersgrenze gilt das 75. Lebensjahr. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, d.h. “Älteste” dürfen auch jung sein.
Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte den Vorsitz, die Stellvertretung und Personen für die Aufgabenbereiche, “Finanzen, “Bauten” und “Diakonie”. Die Arbeit der Gemeindeleitung geschieht in regelmäßigen monatlichen Sitzungen und wird teilweise durch Ausschüsse vorbereitet und entlastet. In der Kirchengemeinde gibt es Ausschüsse für Bauangelegenheiten, Finanzen, Jugend, Kindergärten, Öffentlichkeitsarbeit, Personalangelegenheiten, Gottesdienst und Theologie und Kirchenmusik sowie für Diakonie.
Mitglieder des Presbyteriums haben über Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach vertraulich sind, dauernd Verschwiegenheit zu wahren, auch nach Ausscheiden aus ihrem Amt.
Das Presbyteramt ist ein besonderes Amt. Es ist mit anspruchsvollen Aufgaben verbunden – und mit Verantwortung. Von den Finanzen über Bau- und Immobilienfragen, Personalplanung, Gemeindediakonie, Jugend- Kinder- und Seniorenarbeit und Kirchenmusik sind alle Arbeitsbereiche dabei. Auch theologische Grundsatzfragen gehören dazu, denn das Presbyteramt ist ein geistliches Amt.
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist „presbyterial-synodal“ geordnet. Das ist griechisch und bedeutet „Älteste/Ältester“ und „gemeinsamer Weg/Versammlung“. Evangelische Christinnen und Christen sind an die Heilige Schrift und an ihr Gewissen gebunden. Damit aber gemeinschaftlich entschieden wird, was zu tun ist, sind alle Mitglieder in den verschiedenen Leitungsgremien der rheinischen Kirche mehrheitlich „auf Zeit“ gewählt.
In den 754 Gemeinden (Stand 2011) der evangelischen Kirche im Rheinland bestimmen über 9.000 Presbyterinnen, Presbyter und gewählte beruflich Mitarbeitende zusammen mit knapp 1.400 örtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern über die Geschicke der Gemeinden. Dafür brauchen sie kompetente Menschen, die die Gemeindeleitung auf Zeit übernehmen. Ins Presbyterium wird man für vier Jahre gewählt. Abgeordnete aus den Presbyterien regeln wiederum in zurzeit 44 Kirchenkreisen die übergemeindlichen Aufgaben, zum Beispiel gemeinsame Verwaltungen oder gemeinsame Dienste. Die Kreissynoden wählen auch die Superintendentin bzw. den Superintendenten für den Vorsitz, und sie entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche.
Die Presbyteriumswahlen ermöglichen, dass ganz unterschiedliche Menschen mit vielfältigen Sichtweisen, Meinungen und Fähigkeiten immer wieder neu in der Gemeindeleitung zusammenwirken – Männer und Frauen, Ältere und Jüngere, Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Generalistinnen und Generalisten werden genauso gebraucht wie Menschen mit speziellen Kompetenzen. Erneut Kandidierende sorgen für Kontinuität, neu Kandidierende für frischen Wind. Beides ist notwendig, denn es geht um die Zukunft der Kirche, die Gemeinde von morgen.
Das Presbyterium entscheidet über folgende Angelegenheiten:
der Evangelischen Kirchengemeinde Siegburg
Grundsätzlicher Teil
Gemeindezentrum Auferstehungskirche
Der Kernsatz des Leitbildes
“Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat”
wird im Gemeindezentrum Auferstehungskirche auf zwei formalen Ebenen
umgesetzt, und zwar als Stadtkirche und als Bezirkskirche.
Dazu gehören folgende Profilelemente
Gemeindezentrum Erlöserkirche
Hier wird der Kernsatz des Leitbildes insbesondere durch die drei Profilelemente
Mit dem Beschluss, mehr verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten für junge menschen in kirchlichen Leitungsgremien zu schaffen, soll demnach auch jedes Presbyterium ein Mitglied der Kirchengemeinde in das Presbyterium berufen, das zum Zeitpunkt der Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen der Befähigung zum Presbyteramt, mit Ausnahme des Mindestalters, erfüllt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nimmt die oder der Berufene an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Hat sie oder er das 18. Lebensjahr vollendet, ist sie oder er als Presbyterin oder Presbyter Mitglied im Presbyterium und der Mitgliederbestand des Presbyteriums wird entsprechend erweitert.
Unser Presbyterium war sich einig, dass für die Beteiligung junger Menschen attraktive Strukturen geschaffen werden müssen. Gremienarbeit ist weit weg von der Lebenswelt und Wirklichkeit junger Menschen. Die zeitlichen Ressourcen und Prioritäten sind anders, es legt sich kein junger Mensch für vier Jahre fest.
Die Arbeit im Presbyterium soll transparenter gestaltet werden, auch ältere erwachsene Gemeindeglieder wissen oft nicht welche Aufgaben ein Presbyterium hat.
Im Jugendausschuss wurde beraten, wie es machbar wird, Jugendliche für die Gremienarbeit zu begeistern. Für den Jugendausschuss, der größtenteils Themen behandelt, die die Jugendarbeit unmittelbar betreffen, wird dies sicherlich einfacher sein, aber für das Presbyterium jedoch muss schon ein besonderes (für Jugendliche eher außergewöhnliches) Interesse an Gremienarbeit geweckt werden. Aufgrund der Lebenssituation Jugendlicher/junger Erwachsener wird eine langfristige Festlegung für eine 4-jährige Legislaturperiode fraglich sein.
Zum Kennenlernen der Gremienarbeit erscheint eine Mitgliedschaft im Jugendausschuss als Vorlauf zu einem Presbyteramt als sinnvoll. Denn es wäre schade, wenn diese gut gemeinte Kirchengesetzänderung dazu führen würde, dass eigentlich engagierte Jugendliche ihr Amt, wie es auch bei erwachsenen Presbyter:innen ab und zu vorkommt, nach einiger Zeit wegen enttäuschter Erwartungen wieder niederlegen aufgeben und sich ggf. nachhaltig von der Kirchengemeinde entfernen.
Nachdem bereits an der September-Sitzung unseres Presbyteriums ein jugendlicher Gast teilnahm, um sich selbst ein Urteil über die Gremienarbeit bilden zu können, haben wir ein neues, jugendliches Presbyterumsmitglied, worüber wir uns sehr freuen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in unserem Evangelischen Gemeindeamt in Siegburg eine Stelle frei. Unser Gemeindebüro liegt im Stadtzentrum von Siegburg
Der Konfi-Unterricht für den Jahrgang 2023/2024 für die im Jahr 2010 geborenen Jugendlichen startet nach den Sommerferien wieder im Gemeindehaus
Wir laden Sie herzlich ein, mit uns in der Auferstehungskirche die Gottesdienste in der Karwoche zu feiern: Gründonnerstag, 6. April
Nach dem verheerenden Erdbeben am 6. Februar in der Südosttürkei und Syrien hat das Gustav-Adolf-Werk eine Erdbeben-Nothilfe für Syrien eingerichtet.
Ich will das Verlorene wieder suchen und das Verirrte zurückbringen und das Verwundete verbinden und das Schwache stärken.
Hesekiel 34,16
© Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
Weitere Informationen finden Sie hier
Ev. Kirchengemeinde Siegburg
Auferstehungskirche
Annostraße 14
53721 Siegburg
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Erlöserkirche
Jahnstraße 4
53721 Siegburg
Gemeindebüro
Annostraße 14
53721 Siegburg
Tel. 02241.96 98 80
Fax 02241.96 98 828
D.Baaske@ev-kirche-siegburg.de
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Dienstag und Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr
und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch geschlossen
Psalm 27,8