Der Elternbeirat wird aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern gebildet, die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Vorsitzende und zwei Stellvertreter/innen.
Der Elternbeirat ist Vermittler und Träger von Transparenz, um eine gemeinsame und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern, und bildet gemeinsam mit den Trägervertretern und der KiTa- Leitung den “Rat der Tageseinrichtung”. Der Elternbeirat hat ein Informations- und Anhörungsrecht, er ist kein Entscheidungsgremium.
Zu seinen Aufgaben gehören:
Beratung und Anhörung bei …
- …den Grundsätzen in der pädagogischen Arbeit
- …räumlicher, sachlicher und personeller Ausstattung
- …den Aufnahmekriterien
Zustimmung des Elternbeirates bedarf es bei wesentlichen Erhöhungen von Mehrkosten, die die Eltern betreffen.
Der Elternbeirat wird zu Beginn eines jeden KiTa-Jahres neu gewählt. (vor dem 10. Oktober)