Der Elternbeirat

Der Elternbeirat wird aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern gebildet, die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Vorsitzende und zwei Stellvertreter/innen.

Der Elternbeirat ist Vermittler und Träger von Transparenz, um eine gemeinsame und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern, und bildet gemeinsam mit den Trägervertretern und der KiTa- Leitung den “Rat der Tageseinrichtung”. Der Elternbeirat hat ein Informations- und Anhörungsrecht, er ist kein Entscheidungsgremium.

Zu seinen Aufgaben gehören:
Beratung und Anhörung bei …

  • …den Grundsätzen in der pädagogischen Arbeit
  • …räumlicher, sachlicher und personeller Ausstattung
  • …den Aufnahmekriterien

Zustimmung des Elternbeirates bedarf es bei wesentlichen Erhöhungen von Mehrkosten, die die Eltern betreffen.

Der Elternbeirat wird zu Beginn eines jeden KiTa-Jahres neu gewählt. (vor dem 10. Oktober)

 

Aktuelles

»Ihr sollt mein Antlitz suchen.« Darum suche ich auch, HERR, dein Antlitz.

Psalm 27,8

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