Die Übernahme des Amtes ist an Voraussetzungen gebunden. So muss die Gemeindezugehörigkeit vorhanden sein und als Altersgrenze gilt das 75. Lebensjahr. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, d.h. “Älteste” dürfen auch jung sein.

Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte den Vorsitz, die Stellvertretung und Personen für die Aufgabenbereiche, “Finanzen, “Bauten” und “Diakonie”. Die Arbeit der Gemeindeleitung geschieht in regelmäßigen monatlichen Sitzungen und wird teilweise durch Ausschüsse vorbereitet und entlastet. In der Kirchengemeinde gibt es Ausschüsse für Bauangelegenheiten, Finanzen, Jugend, Kindergärten, Öffentlichkeitsarbeit, Personalangelegenheiten, Gottesdienst und Theologie und Kirchenmusik sowie für Diakonie.
Mitglieder des Presbyteriums haben über Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach vertraulich sind, dauernd Verschwiegenheit zu wahren, auch nach Ausscheiden aus ihrem Amt.

Das Presbyteramt ist ein besonderes Amt. Es ist mit anspruchsvollen Aufgaben verbunden – und mit Verantwortung. Von den Finanzen über Bau- und Immobilienfragen, Personalplanung, Gemeindediakonie, Jugend- Kinder- und Seniorenarbeit und Kirchenmusik sind alle Arbeitsbereiche dabei. Auch theologische Grundsatzfragen gehören dazu, denn das Presbyteramt ist ein geistliches Amt.

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist „presbyterial-synodal“ geordnet. Das ist griechisch und bedeutet „Älteste/Ältester“ und „gemeinsamer Weg/Versammlung“. Evangelische Christinnen und Christen sind an die Heilige Schrift und an ihr Gewissen gebunden. Damit aber gemeinschaftlich entschieden wird, was zu tun ist, sind alle Mitglieder in den verschiedenen Leitungsgremien der rheinischen Kirche mehrheitlich „auf Zeit“ gewählt.

In den 754 Gemeinden (Stand 2011) der evangelischen Kirche im Rheinland bestimmen über 9.000 Presbyterinnen, Presbyter und gewählte beruflich Mitarbeitende zusammen mit knapp 1.400 örtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern über die Geschicke der Gemeinden. Dafür brauchen sie kompetente Menschen, die die Gemeindeleitung auf Zeit übernehmen. Ins Presbyterium wird man für vier Jahre gewählt. Abgeordnete aus den Presbyterien regeln wiederum in zurzeit 44 Kirchenkreisen die übergemeindlichen Aufgaben, zum Beispiel gemeinsame Verwaltungen oder gemeinsame Dienste. Die Kreissynoden wählen auch die Superintendentin bzw. den Superintendenten für den Vorsitz, und sie entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche.

Die Presbyteriumswahlen ermöglichen, dass ganz unterschiedliche Menschen mit vielfältigen Sichtweisen, Meinungen und Fähigkeiten immer wieder neu in der Gemeindeleitung zusammenwirken – Männer und Frauen, Ältere und Jüngere, Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Generalistinnen und Generalisten werden genauso gebraucht wie Menschen mit speziellen Kompetenzen. Erneut Kandidierende sorgen für Kontinuität, neu Kandidierende für frischen Wind. Beides ist notwendig, denn es geht um die Zukunft der Kirche, die Gemeinde von morgen.

Das Presbyterium entscheidet über folgende Angelegenheiten:

»Ihr sollt mein Antlitz suchen.« Darum suche ich auch, HERR, dein Antlitz.

Psalm 27,8

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